Fachkraft im Entwicklungsdienst (FiED) - Projekt „Stärkung der sozio-ökonomischen Teilhabe von Flüchtlingen und aufnehmender Bevölkerung im Nordwesten Ugandas"

Uganda

Ein besseres Leben für alle und sinnstiftende Aufgaben für unsere Mitarbeiter*innen – das ist unser Erfolgsmodell. Seit mehr als 50 Jahren unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Unternehmen der Bundesregierung bei der weltweiten Umsetzung entwicklungspolitischer Ziele. Gemeinsam mit Partnerorganisationen in 120 Ländern engagieren wir uns in unterschiedlichsten Projekten. Wenn Sie etwas in der Welt bewegen und sich selbst dabei entwickeln möchten, sind Sie bei uns richtig.

  • Job-ID: V000060691
  • Einsatzort: Adjumani
  • Einsatzzeitraum: 01.06.2025 - 31.01.2028
  • Fachgebiet: Frieden, Sicherheit und Nothilfe
  • Art der Anstellung: Vollzeit
  • Bewerbungsfrist: 16.01.2025

Tätigkeitsbereich

Im Rahmen des Projektes „Stärkung der sozio-ökonomischen Teilhabe von Flüchtlingen und aufnehmender Bevölkerung im Nordwesten Ugandas“ sollen die flüchtlingsaufnehmenden Gemeinden und die Flüchtlinge, als auch ihre Organisationen unterstützt werden. Die aufnehmenden Gemeinden liegen in der Region West Nile, hauptsächlich geht es um die Distrikte Obongi und Adjumani. Hauptthema ist die Herstellung sozialer Kohäsion und Teilhabe der Bevölkerung, besonders auf dem Hintergrund der Herausforderungen, die durch den Klimawandel entstehen. Uganda hat eine international anerkannte Flüchtlingspolitik, diese soll durch das Vorhaben in der Praxis befördert und umgesetzt werden.

Ihre Aufgaben

  • Eigenständige Verantwortung für das Themenfeld soziale Kohäsion und kulturelle Teilhabe im Rahmen des GIZ-Projekts
  • Engagierte Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und Organisationen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln und umzusetzen
  • Planung und Umsetzung von Kultur- und Sportveranstaltungen zur Förderung des Austauschs und Verständnisses zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung
  • Koordination von Schulungen und Workshops zur Förderung der interkulturellen Kompetenzen aller Beteiligten
  • Unterstützung und Kooperation mit (lokalen und nationalen) Partnerorganisationen
  • Beratung des lokalen Partners beim Monitoring und bei der Evaluierung von Maßnahmen
  • Übernahme von Aufgaben in einem interkulturellen Team

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft, Anthropologie, Psychologie oder einem vergleichbaren Bereich sowie erste Berufserfahrung
  • Erfahrung im interkulturellen Arbeiten, idealerweise in der Zusammenarbeit mit Flüchtlingen oder aufnehmenden Gemeinden
  • Erfahrungen in der Förderung der Integration und Teilhabe von Flüchtlingen, idealerweise in Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften ist wünschenswert
  • Ausgeprägte Fähigkeiten in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren
  • Eigenständige, strukturierte und kreative Arbeitsweise
  • Hervorragende Moderations-, Präsentations- und Kommunikationsfähigkeiten
  • Verhandlungssichere Englischkenntnisse

Standortinformationen

Der/die Stelleninhaber*in werden in den Mittelzentren in den Distrikthauptstädten Obongi und Adjumani in der Region West Nile tätig sein und dort Leben und Arbeiten. Regelmäßige Dienstreisen in die umliegenden größeren Städte sind vorgesehen (Gulu, Arua und Kampala, die Hauptstadt). Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet, besonders in Kampala gibt es eine gute Auswahl an medizinischen Einrichtungen, komplizierte medizinische Notlagen müssen allerdings im Ausland (Kenia / Deutschland) versorgt werden. Das Klima ist tropisch, Die Versorgungssituation vor Ort beschränkt sich auf das Notwendigste, aber die größeren Mittelzentren - erreichbar innerhalb einer Stunde Fahrtzeit - haben ein passables Warenangebot. Durch regelmäßige Reisen in die Hauptstadt Kampala wird die Versorgung, auch mit ausländischen Produkten, ergänzt. In den Dienstorten sind keine (internationalen ) Schulen vorhanden, für kleinere Kinder im Vorschulalter gibt es lokale Angebote.

Die Sicherheitslage erfordert eine erhöhte Wachsamkeit. Es gelten vor Ort besondere Vorsorgemaßnahmen für GIZ-Mitarbeiter*innen. Den Vorgaben zu Sicherheitsmaßnahmen der GIZ ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bitte informieren Sie sich grundsätzlich auch über landesspezifische Hinweise des Auswärtigen Amts. Die GIZ ist mit einem professionellen Sicherheitsrisikomanagement vor Ort. Vereinzelt kann es zu für das Arbeitsumfeld besonderen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommen. Von Seiten der GIZ bestehen keine Einschränkungen für die Mitausreise von Familienmitgliedern. Bitte beachten Sie, dass allgemeine sowie persönliche Lebensumstände im Einsatzland rechtlich wie gesellschaftlich auf eine andere Akzeptanz treffen können. Gerne stehen wir Ihnen hierzu mit unserer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite.

Weitere Informationen über landesspezifische Hinweise des Auswärtigen Amts unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/.

Hinweise

Der Entwicklungsdienst der GIZ freut sich über Bewerber*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung und / oder abgeschlossenem Studium, die über mindestens eine zweijährige relevante Berufserfahrung verfügen. Sie besitzen darüber hinaus die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates.  

Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen wird vorausgesetzt.

Bei allgemeinen Fragen unterhaltsberechtigter Partner*innen zur Beschäftigung vor Ort – Kontaktieren Sie uns gerne unter: map@giz.de.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen der landesspezifischen Impfregularien für die Einreise und das Arbeiten im Einsatzland.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Bewerbungen grundsätzlich nur über unser E-Recruiting-System annehmen und bearbeiten können. Nach Bestätigung der erfolgreich erstellten Bewerbung bitten wir Sie, Ihren Spam / Junk Ordner regelmäßig zu überprüfen, da E-Mails unseres eRecruiting-Systems von manchen Providern als Spam eingestuft werden. 

Unsere Benefits

Damit Sie sich auf Ihren Entwicklungshelfer*innen- Einsatz und Ihre Ausreise vorbereiten können, erhalten Sie Ausreiseurlaub im Anschluss an Ihre Vorbereitungszeit in Deutschland.Als Mitarbeiter*in / Entwicklungshelfer*in erhalten Sie während Ihres Einsatzes, neben der / dem Vergütung / Basis-Unterhaltsgeld, umfangreiche weitere Leistungen (z.B. monatliche Auslandszulage, Familienzuschläge, private Gruppenkrankenversicherung).Zu Beginn Ihrer Arbeit steht eine Einarbeitungs- und Vorbereitungsphase, die Ihnen erste Einblicke in die GIZ verschafft und die Grundlagen für den bevorstehenden Einsatz sowie den Kontakt- und Netzwerkaufbau legt.Für mitausreisende, unterhaltsberechtigte Kinder unter 14 Jahren übernehmen wir einen Großteil der Betreuungskosten, sofern Ihr/e Partner*in nicht mitausreist und nicht als Entwicklungshelfer*in oder Integrierte Fachkraft tätig ist. Kosten für Kindergarten oder Schulbesuch werden überwiegend übernommen.Sie und Ihre mitausreisenden Familienmitglieder sind über uns kranken- und haftpflichtversichert sowie Ihre Familienangehörigen zusätzlich unfallversichert. Für Krisenländer haben wir zu Ihrem Schutz ein flächendeckendes Risikomanagementsystem, das persönliche Gefahren und Risiken minimiert.Wir sind ein Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und arbeiten weltweit für eine lebenswerte Zukunft. In mehr als 130 Ländern unterstützen wir Projekte, um gemeinsam mit unseren Partnern nachhaltig Ziele zu erreichen.Umfangreiche Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (z.B. bei Einstellung, vor Ausreise, während des Aufenthaltes in einem Einsatzland, im Notfall) sind für unsere Mitarbeiter*innen und mitausreisende Familienmitglieder eine selbstverständliche Leistung.Wir erstatten Ihre Mietkosten auf Basis des landesspezifischen Mietspiegels und zahlen einen zusätzlichen Ausstattungs- und Einrichtungsbeitrag.Als Entwicklungshelfer*in können Sie das Projektfahrzeug für Fahrten zur Schule oder zum Arzt nutzen oder als Ersatz eine monatliche Mobilitätspauschale beziehen. Privatfahrten mit dem Projektfahrzeug sind mit Zustimmung der Führungskraft ebenfalls möglich.

Über uns

Grundlage für den Dienst als Fachkraft im Entwicklungsdienst, auch bekannt als Entwicklungshelfer*innen im Sinne des EhfG,  ist das Entwicklungshelfergesetz (EhfG) sowie ein darauf basierendes umfangreiches Leistungspaket. Dazu gehört unter anderem die gezielte fachliche und persönliche Vorbereitung. Wir bieten Ihnen eine Mitarbeit in einer innovativen, weltweit tätigen entwicklungspolitischen Institution. Ihre Kompetenzen sind in einem interdisziplinären Team vor Ort gefragt.

Die GIZ ist Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt. Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt im Unternehmen sind uns wichtig. Alle Mitarbeiter*innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung.

Wir unterstützten Chancengleichheit und freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Kontakt & Bewerbung

HR-Service Center
+49 6196/79-3200
hrsc@giz.de
Tätigkeitsbereich

Im Rahmen des Projektes „Stärkung der sozio-ökonomischen Teilhabe von Flüchtlingen und aufnehmender Bevölkerung im Nordwesten Ugandas“ sollen die flüchtlingsaufnehmenden Gemeinden und die Flüchtlinge, als auch ihre Organisationen unterstützt werden. Die aufnehmenden Gemeinden liegen in der Region West Nile, hauptsächlich geht es um die Distrikte Obongi und Adjumani. Hauptthema ist die Herstellung sozialer Kohäsion und Teilhabe der Bevölkerung, besonders auf dem Hintergrund der Herausforderungen, die durch den Klimawandel entstehen. Uganda hat eine international anerkannte Flüchtlingspolitik, diese soll durch das Vorhaben in der Praxis befördert und umgesetzt werden.

Ihre Aufgaben
  • Eigenständige Verantwortung für das Themenfeld soziale Kohäsion und kulturelle Teilhabe im Rahmen des GIZ-Projekts
  • Engagierte Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und Organisationen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln und umzusetzen
  • Planung und Umsetzung von Kultur- und Sportveranstaltungen zur Förderung des Austauschs und Verständnisses zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung
  • Koordination von Schulungen und Workshops zur Förderung der interkulturellen Kompetenzen aller Beteiligten
  • Unterstützung und Kooperation mit (lokalen und nationalen) Partnerorganisationen
  • Beratung des lokalen Partners beim Monitoring und bei der Evaluierung von Maßnahmen
  • Übernahme von Aufgaben in einem interkulturellen Team
Ihr Profil
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft, Anthropologie, Psychologie oder einem vergleichbaren Bereich sowie erste Berufserfahrung
  • Erfahrung im interkulturellen Arbeiten, idealerweise in der Zusammenarbeit mit Flüchtlingen oder aufnehmenden Gemeinden
  • Erfahrungen in der Förderung der Integration und Teilhabe von Flüchtlingen, idealerweise in Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften ist wünschenswert
  • Ausgeprägte Fähigkeiten in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren
  • Eigenständige, strukturierte und kreative Arbeitsweise
  • Hervorragende Moderations-, Präsentations- und Kommunikationsfähigkeiten
  • Verhandlungssichere Englischkenntnisse
Standortinformationen

Der/die Stelleninhaber*in werden in den Mittelzentren in den Distrikthauptstädten Obongi und Adjumani in der Region West Nile tätig sein und dort Leben und Arbeiten. Regelmäßige Dienstreisen in die umliegenden größeren Städte sind vorgesehen (Gulu, Arua und Kampala, die Hauptstadt). Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet, besonders in Kampala gibt es eine gute Auswahl an medizinischen Einrichtungen, komplizierte medizinische Notlagen müssen allerdings im Ausland (Kenia / Deutschland) versorgt werden. Das Klima ist tropisch, Die Versorgungssituation vor Ort beschränkt sich auf das Notwendigste, aber die größeren Mittelzentren - erreichbar innerhalb einer Stunde Fahrtzeit - haben ein passables Warenangebot. Durch regelmäßige Reisen in die Hauptstadt Kampala wird die Versorgung, auch mit ausländischen Produkten, ergänzt. In den Dienstorten sind keine (internationalen ) Schulen vorhanden, für kleinere Kinder im Vorschulalter gibt es lokale Angebote.

Die Sicherheitslage erfordert eine erhöhte Wachsamkeit. Es gelten vor Ort besondere Vorsorgemaßnahmen für GIZ-Mitarbeiter*innen. Den Vorgaben zu Sicherheitsmaßnahmen der GIZ ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bitte informieren Sie sich grundsätzlich auch über landesspezifische Hinweise des Auswärtigen Amts. Die GIZ ist mit einem professionellen Sicherheitsrisikomanagement vor Ort. Vereinzelt kann es zu für das Arbeitsumfeld besonderen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommen. Von Seiten der GIZ bestehen keine Einschränkungen für die Mitausreise von Familienmitgliedern. Bitte beachten Sie, dass allgemeine sowie persönliche Lebensumstände im Einsatzland rechtlich wie gesellschaftlich auf eine andere Akzeptanz treffen können. Gerne stehen wir Ihnen hierzu mit unserer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite.

Weitere Informationen über landesspezifische Hinweise des Auswärtigen Amts unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/.

Hinweise

Der Entwicklungsdienst der GIZ freut sich über Bewerber*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung und / oder abgeschlossenem Studium, die über mindestens eine zweijährige relevante Berufserfahrung verfügen. Sie besitzen darüber hinaus die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates.  

Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen wird vorausgesetzt.

Bei allgemeinen Fragen unterhaltsberechtigter Partner*innen zur Beschäftigung vor Ort – Kontaktieren Sie uns gerne unter: map@giz.de.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen der landesspezifischen Impfregularien für die Einreise und das Arbeiten im Einsatzland.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Bewerbungen grundsätzlich nur über unser E-Recruiting-System annehmen und bearbeiten können. Nach Bestätigung der erfolgreich erstellten Bewerbung bitten wir Sie, Ihren Spam / Junk Ordner regelmäßig zu überprüfen, da E-Mails unseres eRecruiting-Systems von manchen Providern als Spam eingestuft werden. 

Unsere Benefits
Damit Sie sich auf Ihren Entwicklungshelfer*innen- Einsatz und Ihre Ausreise vorbereiten können, erhalten Sie Ausreiseurlaub im Anschluss an Ihre Vorbereitungszeit in Deutschland., Als Mitarbeiter*in / Entwicklungshelfer*in erhalten Sie während Ihres Einsatzes, neben der / dem Vergütung / Basis-Unterhaltsgeld, umfangreiche weitere Leistungen (z.B. monatliche Auslandszulage, Familienzuschläge, private Gruppenkrankenversicherung)., Zu Beginn Ihrer Arbeit steht eine Einarbeitungs- und Vorbereitungsphase, die Ihnen erste Einblicke in die GIZ verschafft und die Grundlagen für den bevorstehenden Einsatz sowie den Kontakt- und Netzwerkaufbau legt., Für mitausreisende, unterhaltsberechtigte Kinder unter 14 Jahren übernehmen wir einen Großteil der Betreuungskosten, sofern Ihr/e Partner*in nicht mitausreist und nicht als Entwicklungshelfer*in oder Integrierte Fachkraft tätig ist. Kosten für Kindergarten oder Schulbesuch werden überwiegend übernommen., Sie und Ihre mitausreisenden Familienmitglieder sind über uns kranken- und haftpflichtversichert sowie Ihre Familienangehörigen zusätzlich unfallversichert. Für Krisenländer haben wir zu Ihrem Schutz ein flächendeckendes Risikomanagementsystem, das persönliche Gefahren und Risiken minimiert., Wir sind ein Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und arbeiten weltweit für eine lebenswerte Zukunft. In mehr als 130 Ländern unterstützen wir Projekte, um gemeinsam mit unseren Partnern nachhaltig Ziele zu erreichen., Umfangreiche Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (z.B. bei Einstellung, vor Ausreise, während des Aufenthaltes in einem Einsatzland, im Notfall) sind für unsere Mitarbeiter*innen und mitausreisende Familienmitglieder eine selbstverständliche Leistung., Wir erstatten Ihre Mietkosten auf Basis des landesspezifischen Mietspiegels und zahlen einen zusätzlichen Ausstattungs- und Einrichtungsbeitrag., Als Entwicklungshelfer*in können Sie das Projektfahrzeug für Fahrten zur Schule oder zum Arzt nutzen oder als Ersatz eine monatliche Mobilitätspauschale beziehen. Privatfahrten mit dem Projektfahrzeug sind mit Zustimmung der Führungskraft ebenfalls möglich.
Über uns

Grundlage für den Dienst als Fachkraft im Entwicklungsdienst, auch bekannt als Entwicklungshelfer*innen im Sinne des EhfG,  ist das Entwicklungshelfergesetz (EhfG) sowie ein darauf basierendes umfangreiches Leistungspaket. Dazu gehört unter anderem die gezielte fachliche und persönliche Vorbereitung. Wir bieten Ihnen eine Mitarbeit in einer innovativen, weltweit tätigen entwicklungspolitischen Institution. Ihre Kompetenzen sind in einem interdisziplinären Team vor Ort gefragt.

Die GIZ ist Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt. Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt im Unternehmen sind uns wichtig. Alle Mitarbeiter*innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung.

Wir unterstützten Chancengleichheit und freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Kontakt & Bewerbung
HR-Service Center
+49 6196/79-3200
hrsc@giz.de